Erfahren Sie mehr über dieses Gericht
Beschreibung
Das Gericht Erster Instanz ist das Gericht mit den weitreichendsten Zuständigkeiten, sowohl auf zivilrechtlicher als auch auf strafrechtlicher Ebene.
Das Gericht Erster Instanz ist das Gericht mit den weitreichendsten Zuständigkeiten, sowohl auf zivilrechtlicher als auch auf strafrechtlicher Ebene.
Das Gericht Erster Instanz ist das Gericht mit den weitreichendsten Zuständigkeiten, sowohl auf zivilrechtlicher als auch auf strafrechtlicher Ebene.