Der Prokurator des Königs leitet in jedem Gerichtsbezirk die Staatsanwaltschaft.

In jedem Gerichtsbezirk gibt es mindestens eine Staatsanwaltschaft. In Belgien gibt es insgesamt 14 Staatsanwaltschaften.

Der Prokurator des Königs, die Abteilungsprokuratoren, Ersten Staatsanwälte und Staatsanwälte treten vor dem Gericht Erster Instanz, Polizeigericht und Unternehmensgericht auf. Gemeinsam bilden Sie die Staatsanwaltschaft.

Bei Strafsachen ist der Prokurator des Königs mit der strafrechtlichen Untersuchung befasst.

Wenn die Angelegenheit für eine Behandlung zur Sache vor den Strafrichter gebracht wird, ist es die Staatsanwaltschaft, die die Anwendung des Strafrechts beantragt.

Nach der Verkündung der Strafe achtet die Staatsanwaltschaft darauf, dass diese Strafe auch vollstreckt wird.

Bei Zivilsachen gibt die Staatsanwaltschaft eine schriftliche oder mündliche Stellungnahme über den Streitfall ab in den vom Gesetz bestimmten Fällen und jedes Mal, wenn die Angelegenheit die öffentliche Ordnung betrifft.

Categorie
Staatsanwaltschaft